Ernährungstherapie

Ein Ersttermin (60-90 min) soll zum Kennenlernen dienen und es wird eine Gesundheits- und Ernährungsanamnese durchgeführt. Sie bekommen ein Ernährungsprotokoll, das Sie über 1-2 Wochen ausfüllen, um dann das für Sie speziell ausgearbeitete Ernährungskonzept zur Besserung Ihrer Beschwerden zu besprechen. Auf Grundlage des Anamnesegespräches und des Ernährungsprotokolls erstelle ich die für Sie passenden Ernährungsempfehlungen. Diese sollen Ihrer akuten bzw. chronischen Symptomatik entgegenwirken und darüber hinaus präventive Wegweiser sein.
Während der Folgetermine (je ca. 30-45 min) ist es möglich Rückfragen zu klären und Anpassungen vorzunehmen. 

Auf Wunsch können Folgetermine auch online oder telefonisch  durchgeführt werden.

Da ich zertifizierte Ernährungsberaterin (Vfed e.V.) bin, übernehmen die gesetzlichen Kassen im Rahmen des § 20 SGB und §43 SGB Ernährungsberatung für Menschen, die präventiv ihrer Gesundheit etwas Gutes tun wollen (z.B. Gewichtsreduktion) bzw. Ernährungstherapie bei erkrankten Personen. Hierbei übernehmen die Kassen in der Regel 50-100% der Kosten von bis zu 5 Terminen (Erster Termin: 60-90 min; Termin 2-5: je 30 min). Hierfür drucken Sie sich bitte die Notwendigkeitsbescheinigung aus und lassen sich diese von Ihrem Arzt/Ärztin ausfüllen. Alle weiteren Schritte können wir dann persönlich besprechen.

Ganzheitliche Behandlung

Der erste Termin (60-90 min) soll zum Kennenlernen dienen. Hierbei wird von mir eine ausführliche Gesundheitsanamnese und körperliche Untersuchung zur Befunderhebung durchgeführt. Im Anschluss arbeite ich eine passende Therapie für Ihre speziellen Bedürfnisse aus, welche in Folgeterminen durchgeführt wird.

Das Behandlungsspektrum kann sich hierbei aus folgenden Therapien zusammensetzen, welche als Heilpraktikerleistung abgerechnet werden:

  • Akupunktur
  • Schröpfen
  • Entgiftung- & Ausleitungsverfahren
  • Mikronährstofftherapie
  • Darmregulationstherapie


Über die einzelnen Preise meiner Leistungen kann ich Sie gerne im ersten Gespräch informieren.

Es besteht die Möglichkeit diese Leistungen über eine private Krankenversicherung erstattet zu bekommen oder diese als Selbstzahler zu übernehmen. In manchen Fällen übernehmen die gesetzlichen Kassen bereits einen kleinen Anteil. Bitte wenden Sie sich hierfür im Vorfeld an Ihre Krankenversicherung. 


Zusätzlich lassen sich Ernährungsberatung und Ernährungstherapie in das Behandlungskonzept integrieren, welche durch eine Notwendigkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes über die gesetzliche Krankenkasse erstattet werden können.

Ich gehöre dem schweigepflichtigen Personenkreis an, jedoch kann in schriftlicher Absprache mit Ihnen die Kooperation mit Ihrem behandelnden Arzt/Ärztin erfolgen, um eine effiziente Therapie zu ermöglichen.